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Ein Täter wird mit zwei Jahren und neun Monaten Haft bestraft, die übrigen Angeklagten kommen mit Bewährungsstrafen oder Freispruch davon. So lautet das Urteil um die Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen, die vor drei Jahren im Hamburger Stadtpark geschah.
15-Jährige in Hamburg vergewaltigt: nur einer muss ins Gefängnis - Panorama - FOCUS online